Terms of sales | Bellavie

Verkaufsbedingungen

ART. 1. PREIS – Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gelten die von BELLAVIE (nachstehend BELLAVIE genannt) gelieferten Waren als verkauft und ihr Preis ist auf den Nettolagerpreis von BELLAVIE festgelegt. Lieferung Fracht sammelt durch den Kunden.

ART. 2. KAUFBESTELLUNG – Jede Bestellung, die direkt bei uns oder bei einem unserer Vertragshändler aufgegeben wird, bindet den Kunden, aber nicht uns, bis wir eine schriftliche Bestätigung gegeben haben oder, in Ermangelung eines schriftlichen Dokuments, nachdem die Ausführung eingeleitet wurde.

ART. 3. GEBÜHREN – Etwaige Gebühren, Mehrwertsteuer, Steuern oder sonstige Abgaben, die aufgrund oder anlässlich des Verkaufs der Produkte von BELLAVIE zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

ART. 4. RISIKEN – Unabhängig davon, welchen Bestimmungsort die Waren haben, gilt die Lieferung immer als FCA (Free Carrier) in den Lagern von BELLAVIE. Folglich werden die Waren immer auf Risiko des Kunden transportiert. BELLAVIE kann nicht für eventuelle Schäden, Verluste oder Ausfälle verantwortlich gemacht werden.

ART. 5. GARANTIE – Für alle von BELLAVIE gelieferten Waren gilt eine Garantie nur für das auf der Ware angegebene Verfallsdatum. BELLAVIE sollte Produkte mit einer Mindesthaltbarkeit von 2/3 für Produkte mit einer Haltbarkeit von 15 oder 18 Monaten und mit einer Mindesthaltbarkeit von 1/2 für Kits mit einer Haltbarkeit von 24 Monaten liefern. Bitte beachten Sie, dass die Garantie nicht für kürzlich auf den Markt gebrachte Produkte gilt, bei denen die Haltbarkeit kürzer ist.

ART. 6. LIEFERBEDINGUNGEN – Die Lieferfristen für die Waren sind lediglich Richtwerte: Bei Überschreitung dieser Fristen hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder auf die Nichterfüllung oder Aussetzung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Sollten wir aus irgendeinem Grund nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem wir vom Kunden per Einschreiben benachrichtigt wurden, liefern, hat der Kunde das Recht, den Vertrag von Rechts wegen als aufgelöst zu betrachten, soweit es sich um eine Lieferung handelt, die nicht innerhalb dieser Fristen erfolgt ist, ohne dass der Käufer das Recht hat, Schadenersatz zu fordern. Wenn BELLAVIE aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist zu liefern, wird diese Verpflichtung ausgesetzt. Als höhere Gewalt werden üblicherweise Streiks und Lieferverzug bei jedem dritten Vertragsbestandteil betrachtet.

ART. 7. BEZAHLUNG – Alle Rechnungen von BELLAVIE sind innerhalb von dreißig Tagen nach ihrem Datum an BellaVie zu zahlen. Bei Zahlungsverzug der Rechnungen wird die Vorauszahlung auf die nächsten Bestellungen angerechnet. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung am festgelegten Fälligkeitsdatum werden von Rechts wegen und ohne Mahnung Zinsen zum Jahreszinssatz von 12 % erhoben. Darüber hinaus wird jede zum Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung um 15 % für den Teil unter oder bis 25.000 € und um 10 % für den Teil über 2.500 € erhöht, mit einem Mindestbetrag von 40 € als feste, nicht reduzierbare Entschädigung. Die Ausstellung von Wechseln führt nicht zur Novation der sich aus den Rechnungen ergebenden Verpflichtungen. Alle Anfechtungen des Rechnungsbetrags müssen bei Strafe des Verfalls der Rechte innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung der Rechnung schriftlich bei BELLAVIE eingereicht werden. * Für jeden neuen Kunden wird eine Vorauszahlung mit der Möglichkeit der Änderung geleistet.

ART. 8. GERICHTSBARKEIT UND GELTENDES RECHT – Nur der Friedensrichter von Namur und die Gerichtsbarkeit der Bezirksgerichte von Namur sind für alle Streitigkeiten zuständig. Auch wenn BELLAVIE andere Abwicklungsverfahren akzeptiert, gibt es keine Änderung oder Abweichung von der Zuweisung der Zuständigkeit.
Diese Zurechnungsklausel ist auch dann anwendbar, wenn sie im Widerspruch zu den Klauseln in den Geschäftspapieren des Käufers steht..
Jeder Konflikt im Rahmen eines internationalen Vertrages wird vor den zuständigen belgischen Gerichten ausgetragen, auch wenn es mehr als einen Beklagten gibt oder Dritte beteiligt sind. Diese allgemeinen Bedingungen unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.

ART. 9. ÜBERWEISUNG - Diese allgemeinen Bedingungen bleiben gegenüber dem Berechtigten und BELLAVIE anwendbar, insbesondere im Falle einer Übertragung von Rechten, einer Abtretung, einer Übernahme oder einer Fusion sowie im Falle der Verlegung einer Niederlassung einer der Parteien.

ART. 10. UNGÜLTIGKEIT – Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen des Vertrages anwendbar und sind so auszulegen, dass sie dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen. Sollte ein Artikel gegen das Gesetz verstoßen, so wird nur dieser Artikel als ungültig angesehen, während alle anderen Artikel ihre volle Gültigkeit behalten.

ART. 11. ANNULLIERUNG DES VERTRAGS – Wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber BELLAVIE nicht erfüllt und aus irgendeinem Grund Gegenstand eines Protests oder Konkurses ist oder einen Vergleich oder Kompromiss fordert, hat BELLAVIE das Recht, jeden laufenden Vertrag oder jedes laufende Geschäft sofort und ohne Vorankündigung oder Benachrichtigung zu kündigen.

ART. 12. ÜBERWACHUNG – Eventuelle Reklamationen des Kunden in Bezug auf die Art und/oder die Qualität der von BELLAVIE gelieferten Waren werden nicht berücksichtigt, wenn sie nicht innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich an BELLAVIE übermittelt wurden.

ART. 13. EINHALTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Mit seiner Bestellung unterwirft sich der Kunde den allgemeinen Verkaufsbedingungen von BELLAVIE und verzichtet ausdrücklich auf alle allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die der Kunde selbst in seinen Bestellformularen, Briefen und allgemein in allen Geschäftsunterlagen angegeben haben könnte. Im Falle einer Übersetzung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die französische Fassung maßgebend.

ART. 14. QUALITÄT

  • Der Kunde stellt sicher, dass er alle Gesetze und Vorschriften, die von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Produkte bestehen, einhält.
  • Der Kunde muss vollständige Aufzeichnungen (mindestens drei Jahre) führen, die eine vollständige Rückverfolgbarkeit jeder von BELLAVIE an ihn verkauften Produkteinheit ermöglichen.
  • Der Kunde muss den zuständigen Behörden den Zugang zu den Rückverfolgbarkeitsdaten (siehe oben) gestatten und die Verfügbarkeit des Rückrufverfahrens und die Zusammenarbeit im Falle eines Rückrufs und/oder von Vigilanzschreiben ermöglichen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, BELLAVIE unverzüglich schriftlich über alle Probleme oder Beschwerden in Bezug auf die Qualität, Stabilität, Sicherheit oder Wirksamkeit der Produkte oder über alle negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte zu informieren.